Treckertreck-Team Grafeld
Tractorpulling seit 2009

Reglement

des Treckertreck - Team Grafeld e. V.
Das Reglement ist von jedem Teilnehmer vor der Anmeldung durchzulesen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettbewerbsregeln ausnahmslos an.

 
1.      Jeder Teilnehmer hat seine Kfz- Versicherung im Vorfeld darüber zu informieren, dass er mit seinem Schlepper an einem Zugkraftwettbewerb teilnimmt. Ein gültiger Kfz-Schein ist auf Verlangen der Meldestelle vorzuweisen, ein gültiger Führerschein für den jeweiligen Schlepper ist ebenso Pflicht und ebenso auf Verlangen vorzuweisen.
2.      Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt Schritttempo.
3.      Jeder Teilnehmer startet auf eigenes Risiko. Für Schäden an seinem Schlepper und oder Folgeschäden an diesem oder durch ihn Selbst wird keine Haftung übernommen.
4.      Das Startgeld beträgt in allen Klassen 20,- Euro.
5.      Die Bauernklassen fahren in 12 Gewichtsklassen:

1. Bremswagen
1.   0 - 1700 kg
2.   1701 - 2200 kg
3.   2201 - 3000 kg
4.   3001 - 4500 kg
5.   
Ladies bis 4500 kg
6.   4501 - 5500 kg
2. Bremswagen
7.   5501 - 6500 kg
8.   Ladies bis 6500 kg
9.   6501 - 7500 kg bis 145 PS
10.   6501 - 7500 kg über 145 PS
11.   7501 - 9000 kg
12.   9001 - 11000 kg

Es wird parallel gestartet, das bedeutet die beiden Bremswagen starten zeitgleich gegen 09:00 mit den ersten Zügen.
6.   Gewogen wird klassenweise vor jeder Klasse mit Fahrer. Eine nachträgliche Kontrollwiegung einzelner Schlepper kann während der am Start befindlichen Klasse durch den Veranstalter durchgeführt werden.
Die ersten 3 Wiegungen sind frei. Nach dem 3. Wiegevorgang wird bei jeder Kontrollwiegung eine Gebühr von 3,- Euro erhoben. In allen Klassen gibt es eine Gewichtstoleranz von 1%.
7.      Jeder Schlepper darf mit nur einer Person besetzt sein.
8.  Jeder Schlepper ist nur einmal pro Klasse startberechtigt. Mehrfachstarts sind möglich. Wie oft ein Schlepper starten darf liegt an der Anzahl der Teilnehmer.
9.      Es sind nur radgetriebene Schlepper zugelassen. Zwillingsreifen sind erlaubt.
10. In allen Klassen ist Allradantrieb erlaubt.
11. Die Reifengröße ist freigestellt. Sie müssen jedoch unter die Kotflügel passen.
12. Nachgeschnittene Hauptreifen sind verboten.
13. Die Schlepper müssen der Serie entsprechen. Das heißt Original Motor, Original Getriebe, Original Hydraulikblock. Schlepper die serienmäßig ohne Hydraulik ausgeliefert wurden dürfen starten. (Nachweispflicht des Teilnehmers).
14. Es ist nur ein Turbolader erlaubt, es sei denn der Schlepper wurde mit mehreren Ladern ausgeliefert. (Nachweispflicht des Teilnehmers). Nachträglich aufgebaute Turbolader sind verboten.
15. Jeder Schlepper muss einen GS - geprüften Überrollbügel oder eine Sicherheitskabine haben.
16. Verliert ein Schlepper Öl, Kühl- oder Bremsflüssigkeit, so trägt der Teilnehmer die Kosten für die Entsorgung des verseuchten Bodens.
17. Schalten ist ausnahmslos verboten, es sei denn, der Schlepper hat eine stufenlose Lastschaltung.
18. Die Schlepper dürfen nur laufen, wenn sie durch den Teilnehmer besetzt sind.
19. Steigbegrenzer sind ab 2012 für alle Schlepper bis einschließlich 6000 kg sowie für alle hinterradgetriebenen Schlepper Pflicht. Für alle anderen Schlepper werden sie empfohlen! Wer keine Steigbegrenzer hat kann zur Not auch die Unterlenker unbeweglich machen.
20. Die Anhängehöhe beträgt in allen Klassen 80 cm, gemessen vom Boden aus.
21. Angehängt wird an einem originalen Heckzugmaul, das vom Schlepperhersteller verbaut wurde.
22. Zusatzgewichte sind gegen Herabfallen zu sichern. Sollte jedoch trotzdem ein Gewicht auf die Bahn fallen, sei es am Start, am Ziel oder beim Verlassen der Bahn, so führt dies zur Disqualifikation.
23. In den Klassen bis einschließlich 6500 kg darf ein Frontlader angebracht sein. Jedoch darf kein Anbauteil angebaut sein und es dürfen auch keine Gewichte am Frontlader angehängt werden. Frontgewichte dürfen bis zu 100 cm vor dem Schlepper angehängt werden. Als Bezugspunkte werden der originale Gewichtsträger bzw. die Oberlenkeraufnahme der Fronthydraulik angesehen. Ackergeräte, außer Gewichtsklötze und Frontgewichte sind als Frontgewichte nicht erlaubt.
24. Ein Frontlader ist während des Pulls grundsätzlich unten zu halten. Er darf nicht in der Höhe verstellt werden.
25. Zusatzgewichte die am Heck des Schleppers angebracht werden dürfen nicht über die Hinterräder hinausragen und nicht höher sein wie die Unterkante der Heckscheibe. Die Zu- und Freigängigkeit der Anhängekupplung muss gewährleistet sein. Die Kette muss von der Bremswagenkufe aus eingehängt werden können. d.h. Muss die Kette unter einem Gewichtsklotz her angehängt werden, muss der Teilnehmer die Kette eigenmächtig ein- und aushängen.
26. Der Teilnehmer hat nach Aufruf innerhalb von 3 Minuten sich vor den Bremswagen zu begeben und seinen Pull zu beginnen. Tut er dies nicht so folgt die Disqualifikation.
27. Der Start erfolgt erst dann, wenn die Kette strammgezogen ist und die Flaggenmänner die grüne Flagge schwenken.
28. Nach jedem ersten Pull in einer Klasse entscheidet das Bremswagenteam über die Einstellung des Bremswagens. Ist die Einstellung OK, so wird der Zug gewertet.
29. Bei roter Fahne ist der Schlepper unverzüglich, das heißt sofort zu stoppen.
30. Berührt oder überfährt ein Schlepper die seitliche Markierungslinie, so führen diese Punkte zur sofortigen Disqualifikation.
31. Jeder Teilnehmer der Standartklassen oder Bauernklassen hat sich mit eigener Kraft vor den Bremswagen zu begeben und auch mit eigener Kraft von der Bahn zu fahren. Muss der Schlepper von der Bahn geschleppt werden, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers.
32. Für alle Teilnehmer gilt Alkoholverbot, auch dürfen keine anderen Rauschmittel zu sich genommen werden.
33. Alles was nicht erlaubt ist, ist verboten und führt somit zu Disqualifikation. Bei Unstimmigkeiten entscheidet der Veranstalter vor Ort. Jegliche Beschwerden können nur während des Wettkampfes in der jeweiligen Klasse entgegengenommen und bearbeitet werden. Ist der Wettkampf abgeschlossen, werden keine Beschwerden mehr bearbeitet.
34. Sollten einzelne Punkte dieses Reglements unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben davon die anderen Regeln des Reglements im Übrigen unberührt.
 
Allen Teilnehmern wünschen wir viel Erfolg!


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